Grundsätzliches:
Mindestalter
Das gesetzliche Mindestalter für eine
Eheschließung ist 18 Jahre. Personen unter 18 Jahren benötigen die
Zustimmung ihrer Eltern oder des Vormundes. Die Zustimmung kann bei
der Beantragung der Heiratserlaubnis (marriage license) persönlich
erteilt werden oder schriftlich als eidesstattliche Erklärung. Die
Zustimmungserklärung muß das Geburtsdatum des Minderjährigen und das
Verwandschaftsverhältnis zu dem Zustimmenden enthalten. Für Personen
unter 16 Jahren ist zusätzlich die Genehmigung zur Eheschließung vom
Bezirksgericht (District Court) in Nevada einzuholen.
Eheschließungen zwischen Cousins und Cousinen ersten Grades sind im
Staat Nevada nicht zulässig.
Urkunden
Es brauchen keine
Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden etc.) vorgelegt werden. Es
genügen die gültigen Reisepässe. Ein
Aufgebot ist nicht erforderlich. Im Falle einer vorangegangenen
Eheschließung eines oder beider Partner sind Grund (Scheidung, Tod
etc.), Datum und Ort der Auflösung beim Beantragen der
Heiratserlaubnis anzugeben. Es wird dringendst empfohlen, unbedingt
die Schreibweise der Namen auf der Heiratslizenz zu überprüfen.
Spätere Reklamationen können weitere Gebühren verursachen.
Heiratsurkunde und Gültigkeit der Eheschließung
Eine in Nevada geschlossene Ehe ist auch in
Deutschland gültig. Voraussetzungen sind allerdings, dass
a) beide
Verlobte nach ihrem jeweiligen Heimatrecht die
Eheschließungsvoraussetzungen erfüllen (d.h. volljährig, ledig bzw.
verwitwet bzw. geschieden sind und auch sonst keine Ehehindernisse
bestehen) und
b) die Ehe formwirksam nach dem Recht von Nevada
geschlossen wurde.
Bei der Anerkennung der Eheschließung durch
deutsche Stellen kommt es gelegentlich zu Verzögerungen, die
allerdings vermieden werden können, wenn folgende Punkte beachtet
werden:
Die bei der Eheschließung ausgehändigte
Heiratsbescheinigung ist keine standesamtliche Heiratsurkunde. Diese
"Certified copy of the marriage certificate" muss erst beim "County
Recorder" des Ortes, an dem die Heiratserlaubnis erteilt wurde,
gegen eine Gebühr von 15,- US-$ beantragt werden und wird nach ca.
10 Tagen ausgestellt. Aufgrund eines internationalen Abkommens
(Haager Übereinkommen), dem Deutschland und die USA beigetreten
sind, ist auf der beglaubigten Kopie der Heiratsurkunde die
sogenannte "Apostille"
(Beglaubigungsvermerk einer amerikanischen Stelle) anzubringen.
Die oben genannten Dokumente können Sie durch
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Falls erwünscht, kann nach der Eheschließung
bei Ihrem zuständigen deutschen Standesamt die Anlegung eines
Familienbuchs beantragt werden. Das Generalkonsulat hat die
Erfahrung gemacht, daß der deutsche Standesbeamte in diesen Fällen
häufig neben der Heiratsurkunde die Vorlage einer beglaubigten Kopie
der Heiratserlaubnis (Affidavit) verlangt.
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