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Grundsätzliches:

Mindestalter

Das gesetzliche Mindestalter für eine Eheschließung ist 18 Jahre. Personen unter 18 Jahren benötigen die Zustimmung ihrer Eltern oder des Vormundes. Die Zustimmung kann bei der Beantragung der Heiratserlaubnis (marriage license) persönlich erteilt werden oder schriftlich als eidesstattliche Erklärung. Die Zustimmungserklärung muß das Geburtsdatum des Minderjährigen und das Verwandschaftsverhältnis zu dem Zustimmenden enthalten. Für Personen unter 16 Jahren ist zusätzlich die Genehmigung zur Eheschließung vom Bezirksgericht (District Court) in Nevada einzuholen. Eheschließungen zwischen Cousins und Cousinen ersten Grades sind im Staat Nevada nicht zulässig.  

Urkunden

Es brauchen keine Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden etc.) vorgelegt werden. Es genügen die gültigen Reisepässe. Ein Aufgebot ist nicht erforderlich. Im Falle einer vorangegangenen Eheschließung eines oder beider Partner sind Grund (Scheidung, Tod etc.), Datum und Ort der Auflösung beim Beantragen der Heiratserlaubnis anzugeben. Es wird dringendst empfohlen, unbedingt die Schreibweise der Namen auf der Heiratslizenz zu überprüfen. Spätere Reklamationen können weitere Gebühren verursachen.

Heiratsurkunde und Gültigkeit der Eheschließung

Eine in Nevada geschlossene Ehe ist auch in Deutschland gültig. Voraussetzungen sind allerdings, dass

a) beide Verlobte nach ihrem jeweiligen Heimatrecht die Eheschließungsvoraussetzungen erfüllen (d.h. volljährig, ledig bzw. verwitwet bzw. geschieden sind und auch sonst keine Ehehindernisse bestehen) und

 b) die Ehe formwirksam nach dem Recht von Nevada geschlossen wurde.

Bei der Anerkennung der Eheschließung durch deutsche Stellen kommt es gelegentlich zu Verzögerungen, die allerdings vermieden werden können, wenn folgende Punkte beachtet werden:

Die bei der Eheschließung ausgehändigte Heiratsbescheinigung ist keine standesamtliche Heiratsurkunde. Diese "Certified copy of the marriage certificate" muss erst beim "County Recorder" des Ortes, an dem die Heiratserlaubnis erteilt wurde, gegen eine Gebühr von 15,- US-$ beantragt werden und wird nach ca. 10 Tagen ausgestellt. Aufgrund eines internationalen Abkommens (Haager Übereinkommen), dem Deutschland und die USA beigetreten sind, ist auf der beglaubigten Kopie der Heiratsurkunde die sogenannte "Apostille" (Beglaubigungsvermerk einer amerikanischen Stelle) anzubringen.

Die oben genannten Dokumente können Sie durch uns bestellen. (siehe Bestellformular)

Falls erwünscht, kann nach der Eheschließung bei Ihrem zuständigen deutschen Standesamt die Anlegung eines Familienbuchs beantragt werden. Das Generalkonsulat hat die Erfahrung gemacht, daß der deutsche Standesbeamte in diesen Fällen häufig neben der Heiratsurkunde die Vorlage einer beglaubigten Kopie der Heiratserlaubnis (Affidavit) verlangt.

Auch dieses Dokument können Sie durch uns bestellen. (siehe Bestellformular)

 

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(Alle Informationen auf dieser Webseite, bezüglich Dokumentenbeschaffung wurden uns vom deutschen Honorarkonsul in Las Vegas, Herrn Andreas R. Adrian, zur Verfügung gestellt. http://www.germany.info/adrian)